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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Seit dem 1. September 2011 werden folgende Aufenthaltstitel als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße (elektronischer Aufenthaltstitel — eAT) ausgestellt:

  • Aufenthaltsterlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst nicht Unionsbürger oder Staatsangehörige oder EWR Staaten sind
  • Daueraufenhaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst nicht Unionsbürger oder Staatsangehörige der EWR-Staaten sind
  • Aufenthaltsterlaubnis für Schweizer
  • Blaue Karte-EU

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem

  • personenbezogene Daten
  • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
  • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis — elD)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z. B. zur Erwerbstätigkeit)

gespeichert sind.


Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist immer die persönliche Vorsprache aller antragstellenden Personen ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich. Ferner werden an die vorzuglegenden Lichtbilder bestimmte Anforderungen gestellt (Biometrietauglichkeit). Bitte beachten Sie hierzu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
Die maximale Gültigkeitsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels liegt bei zehn Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln ist die Gültigkeitsdauer mit dem Gültigkeitsdatum des Titels identisch.

Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Die Ausländerbehörde ist deshalb nicht in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache auszustellen oder zu verlängern. Von der Bestellung bei der Bundesdruckerei bis zur Produktion und Aushändigung ist mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen. Dies trifft auch auf die Passübergabe (nach Erhalt eines neuen Nationalpasses) zu. Die Ausländerbehörde empfiehlt deshalb, die Gültigkeit Ihres Nationalpasses regelmäßig zu überprüfen und die Verlängerung Ihres Aufenthaltsitels bereits circa acht Wochen vor Ablauf zu beantragen.

Wenn Sie den Brief der Bundesdruckerei mit PIN und Puck erhalten haben, wenden Sie sich bitte wegen eines Ausgabetermins an unsere Mitarbeitenden.

Yasemin Balci
Telefon:
(0821) 3102-2665
Fax:
(0821) 3102-1665
Raum:
B 0.85
E-Mail:
Vanessa Blasaditsch
Telefon:
(0821) 3102-3044
Fax:
Raum:
B 0.85
E-Mail:
Simon Blochum
Telefon:
(0821) 3102-2874
Fax:
(0821) 3102-1874
Raum:
B 0.75
E-Mail:
Lisa Boneberger
Telefon:
(0821) 3102-3033
Fax:
Raum:
B 0.87
E-Mail:
Sandra Eiler
Telefon:
(0821) 3102-3262
Fax:
Raum:
B 0.81
E-Mail:
Petra Hahn
Telefon:
(0821) 3102-2274
Fax:
(0821) 3102-1274
Raum:
B 0.72
E-Mail:
Elefteria Mavrou
Telefon:
(0821) 3102-2342
Fax:
Raum:
B 0.77
E-Mail:
Alisa Skiebe
Telefon:
(0821) 3102-2597
Fax:
(0821) 3102-1597
Raum:
B 0.77
E-Mail:
Claudia Teichert
Telefon:
(0821) 3102-2328
Fax:
(0821) 3102-1328
Raum:
B 0.79
E-Mail:
Angela Weiß
Telefon:
(0821) 3102-2242
Fax:
(0821) 3102-1242
Raum:
B 0.75
E-Mail:
Vanessa Ziegelmayr
Telefon:
(0821) 3102-2244
Fax:
(0821) 3102-1244
Raum:
B 0.81
E-Mail: