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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Hinweis: Seit 1. Mai 2021 sind Änderungen des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Jugendschutz-Aushangtafeln mit den wesentlichen Schutzbestimmungen in Tabellenform können beim Landratsamt Augsburg (siehe Ansprechpersonen unten) in geringer Stückzahl kostenlos angefordert oder beim Drei-W-Verlag unter www.drei-w-verlag.de bestellt werden.

 

Der Ordnungsrechtliche Jugendschutz ist für den Vollzug der Jugendschutzgesetze zuständig. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.

Aufgabe des Ordnungsrechtlichen Jugendschutzes ist in erster Linie die Ahndung von Gesetzesverstößen. Dies soll eine ernste Pflichtenmahnung sein und präventive Wirkung entfalten.

Rechtliche Folge von Verstößen können Verwarnung und Bußgeld in erheblicher Höhe sein.

 

Anja Mayr
Telefon:
(0821) 3102-2493
Fax:
(0821) 3102-1493
Raum:
A 2.88
E-Mail:
Ines Schmidbaur
Telefon:
(0821) 3102-3260
Fax:
Raum:
V 4.01
E-Mail:
Sandra Stubenazy
Telefon:
(0821) 3102-2345
Fax:
(0821) 3102-1345
Raum:
V 4.01
E-Mail:
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30