Neuzulassung

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug gekauft, das noch nie zugelassen war und möchten es erstmals zulassen.
 

Notwendige Unterlagen:
Die vom Hersteller erhaltenen Original-Fahrzeugpapiere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
    falls nicht vorhanden, muss eine Rechnung vorgelegt werden
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sogenannte COC-Papier), bei Personenkraftwagen zwingend erforderlich

 

Versicherungsnachweis:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

 

Angaben zum Halter:

  • Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
    oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
  • zusätzlich bei Firmen: Gewerbeanmeldung, bei eingetragenen Firmen auch Auszug aus dem Handelsregister
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 

 

Kosten:
32,60 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren