Alle Infos zur Ukrainehilfe finden Sie unter "ALLE INFORMATIONEN"
Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.
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Coronavirus-Hotline: (0821) 3102-3999; Erreichbarkeit: 8 bis 19 Uhr; Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen über unsere eingerichtete Seite (siehe alle Informationen: FAQs, Informationen für Eltern, Unternehmen, Rückkehrer aus Risikogebieten, Kontaktpersonen etc.) beantwortet werden kann. Bitte rufen Sie ansonsten ausschließlich bei der eingerichteten Hotline an.
Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!
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Landratsamt schließt früher
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.
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Unterlagen, Termine, Informationen
Entgeltangebote Jugendwohnen
Seit 1. November 2012 ist die Geschäftsstelle der Kommission auch zuständig für die Bearbeitung der Entgeltangebote der Einrichtungsträger auf Grundlage des Rahmenvertrages zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III für Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit und ohne sozialpädagogische Begleitung (Jugendwohnen). Auch hier sind die vollständigen Angebotsunterlagen von den Einrichtungsträgern über die Spitzenverbände spätestens zum Abgabetermin vor der jeweiligen Kommissionssitzung (siehe Abgabe- und Sitzungstermine 2024) per E-Mail (Entgeltkommission@remove-this.LRA-a.bayern.de) bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Zu den notwendigen vollständigen Angebotsunterlagen gehören die aktuelle Betriebserlaubnis, die Kalkulation sowie die Leistungsbeschreibung. Die Anlage 2 des Rahmenvertrags zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III legt die Qualitätsanforderungen für alle Einrichtungen verbindlich fest. Somit entfällt beim Jugendwohnen die Vorlage einer gesonderten individuellen Beschreibung der Qualitätsentwicklung.
Die Angebotsunterlagen hierzu finden Sie bei den Downloads. Wird bei Folgeangeboten die Leistung unverändert angeboten, braucht keine Leistungsbeschreibung eingereicht werden. Bei Änderungen in der Leistungsbeschreibung müssen diese kenntlich gemacht werden (z. B. Fettdruck, Schriftfarbe).
Wird ein Angebot nach Ablauf der Abgabefrist eingereicht, ist eine Behandlung und Beschlussfassung in der kommenden Kommissionssitzung grundsätzlich nicht möglich (Abgabe- und Sitzungstermine 2024).
Die Geschäftsstelle leitet die Angebotsunterlagen zur Information an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiter.
Die Vereinbarungen werden für einen zukünftigen Zeitraum abgeschlossen. Vereinbarungsbeginn ist der nächste Erste des auf die Kommissionssitzung folgenden Monats.
Ansprechperson
Stv. Geschäftsführerin
Geschäftsführerin