Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.

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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Strafen

Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln sind in der Regel Weisungen, die der Richter Dir im Urteil erteilt. Weisungen sind Gebote oder Verbote, die Dir helfen sollen Dein Leben zu regeln. Sie sollen auch daran erinnern, dass Du gegen das Gesetz verstoßen hast. Dem Gericht stehen hierbei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung und es ist in seinen Weisungen nicht eingeschränkt.

Häufige Weisungen sind beispielsweise

  • Arbeitsweisungen
  • Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs
  • Betreuungsweisung
  • Täter-Opfer-Ausgleich

Zuchtmittel

Zuchtmittel sind Auflagen wie

  • Schadenswiedergutmachung
  • Sich beim Verletzten entschuldigen
  • Einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zahlen
  • Jugendarrest

Jugendstrafe

Das Gericht verhängt eine Jugendstrafe ...

  • wenn Du immer wieder Straftaten begehst und keine positive Veränderung zu erkennen ist oder
  • wenn Deine Straftat so schwerwiegend ist, dass Weisungen, Auflagen oder Jugendarrest nicht mehr ausreichen.

Freiheitsentzug

Die Jugendstrafe ist die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht und bedeutet Freiheitsentzug, der bei 6 Monaten beginnt und maximal 10 Jahre beträgt.

Bewährung

Ist die Jugendstrafe unter zwei Jahren und geht das Gericht von einer Besserung aus, kann die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich — und damit die Strafe auch spürbar ist — werden meistens noch Bewährungsauflagen oder Weisungen ausgesprochen.

Die Bewährungszeit wird auf zwei bis drei Jahre festgesetzt und in dieser Zeit bist Du einem Bewährungshelfer unterstellt, der Dich beraten und unterstützen soll.

Begehst Du während Deiner Bewährungszeit erneut Straftaten oder erfüllst Du Deine Auflagen nicht, kann die Bewährung widerrufen werden. Verläuft Deine Bewährungszeit problemlos, dann wird das Gericht die Strafe tilgen.


Vorstrafen

  • Bin ich jetzt vorbestraft?
  • Wer erfährt von meiner Verurteilung?
  • Hab ich mir jetzt die Zukunft verbaut?

Nicht vorbestraft

Jugendrichterliche Entscheidungen, wie Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel werden im Erziehungsregister eingetragen. Auskunft erhalten nur Strafgerichte, Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsbehörden und Jugendämter, nicht die Schule oder der Arbeitgeber.

Du bist nicht vorbestraft und brauchst Deine Vorahndung auch niemandem zu erzählen.

Mit Vollendung des 24. Lebensjahres werden die Eintragungen wieder gelöscht, falls keine Eintragungen im Bundeszentralregister vermerkt sind.

Vorbestraft

Anders sieht es bei einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe aus, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn die Bewährung widerrufen wird.

Sobald Du eine Haftstrafe verbüßt hast, bist Du vorbestraft.

Du erhältst eine Eintragung im Bundeszentralregister. Diese wird dann auch in ein Führungszeugnis aufgenommen. Führungszeugnisse braucht man beispielsweise für die Arbeitsstelle.

Nach drei bis fünf Jahren darf über das Bestehen im Führungszeugnis keine Auskunft mehr erteilt werden, dann giltst Du wieder als nicht vorbestraft.


Untersuchungshaft

Wirst Du bei einer Straftat erwischt, kann die Polizei Dich vorläufig festnehmen.

Natürlich wird dies nicht bei jeder Straftat der Fall sein.

Vor Ablauf von zwei Tagen musst Du dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der entscheidet, ob Haftbefehl erlassen wird. Eine Untersuchungshaft darf nur bei folgenden Gründen angeordnet werden:

  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr
  • Wiederholungsgefahr

Wenn Du in Untersuchungshaft bist, können wir Dir unseren Besuch in der Justizvollzugsanstalt anbieten.

Wie bei einem Gespräch in Freiheit versuchen wir uns ein Bild von Deinem Werdegang und deiner Lebenssituation zu machen. Je nach Haftgrund werden wir mit Dir Alternativen zur Untersuchungshaft erarbeiten, wie zum Beispiel die Unterbringung in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung oder die Inanspruchnahme geeigneter anderer Hilfen. Desweiteren unterstützen wir Dich bei der Erarbeitung von Zukunftsperspektiven und überlegen mit Dir gemeinsam, wie es nach der Verhandlung weitergehen könnte.