Alle Infos zur Ukrainehilfe finden Sie unter "ALLE INFORMATIONEN"
Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.
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Coronavirus-Hotline: (0821) 3102-3999; Erreichbarkeit: 8 bis 19 Uhr; Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen über unsere eingerichtete Seite (siehe alle Informationen: FAQs, Informationen für Eltern, Unternehmen, Rückkehrer aus Risikogebieten, Kontaktpersonen etc.) beantwortet werden kann. Bitte rufen Sie ansonsten ausschließlich bei der eingerichteten Hotline an.
Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!
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Landratsamt schließt früher
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.
Alle InformationenNaturschutz, Jagd und Fischerei
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen (vgl. § 1 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes). Es ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde zum Gelingen dieses Zieles beizutragen. Neben dem Vollzug der internationalen und nationalen Naturschutzvorschriften (u. a. Eingriffsregelung und Artenschutzvorschriften) werden hierzu auch Schutzgebiete erlassen und Förderprogramme vollzogen. Die untere Naturschutzbehörde führt, insbesondere zur Erhaltung seltener Arten, auch eigene Projekte wie z. B. die Errichtung von Amphibienteichen durch.
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege unterstützt Kommunen und Bürger dabei, die Schönheit der Natur auf öffentlichen und privaten Flächen zu bewahren und zu fördern.
Das Jagdrecht regelt die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sich Wild anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Das Landratsamt Augsburg ist als untere Jagdbehörde für Fragen rund um das Jagdrecht zuständig.
Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht ist Ländersache, daher hat Bayern das Fischereirecht im Bayerischen Fischereigesetz geregelt. Das Landratsamt Augsburg ist als untere Fischereibehörde für Fragen rund um das Fischereirecht zuständig.
Persönliche Vorsprache bitte in der Halderstraße 29, 86150 Augsburg (Bohus-Center).
Zahlungen im Bohus-Center sind ausschließlich mit EC-Karte und PIN-Nr. möglich!
Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Außendienst tätig sind, empfehlen wir Ihnen, für Vorsprachen vorab einen Termin zu vereinbaren. Für die Anträge auf Jagdscheine ist dies nicht erforderlich.
Ansprechperson
Fachbereichsleiterin
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Naturschutz, Jagd und Fischerei
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30