Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.

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Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!

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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Waffenschein

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein oder Kleinen Waffenschein. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.


Voraussetzungen

Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung, Sachkunde und Bedürfnis. Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung wird durch uns überprüft.


Waffenschein

Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Sachkundekommission erforderlich. Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr an Leib und Leben gefährdet ist als die Allgemeinheit.


Kleiner Waffenschein

Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB"-Zeichen ist ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Hierfür ist ein besonderes Bedürfnis nicht nachzuweisen.


Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für den Waffenschein wird zusätzlich ein Bedürfnis gefordert
  • Es können je nach Einzelfall auch weitere Unterlagen gefordert werden

 

Gebühren:

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.

Christoph Liebert
Telefon:
(0821) 3102-2236
Fax:
(0821) 3102-1236
Raum:
E 0.66
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
(0821) 3102-2596
Fax:
(0821) 3102-1596
Raum:
E 0.66
E-Mail:
Richard Schmied
Telefon:
(0821) 3102-2235
Fax:
(0821) 3102-1235
Raum:
E 0.68
E-Mail: