Alle Infos zur Ukrainehilfe finden Sie unter "ALLE INFORMATIONEN"
Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.
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Coronavirus-Hotline: (0821) 3102-3999; Erreichbarkeit: 8 bis 19 Uhr; Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen über unsere eingerichtete Seite (siehe alle Informationen: FAQs, Informationen für Eltern, Unternehmen, Rückkehrer aus Risikogebieten, Kontaktpersonen etc.) beantwortet werden kann. Bitte rufen Sie ansonsten ausschließlich bei der eingerichteten Hotline an.
Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!
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Landratsamt schließt früher
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.
Alle InformationenWaffenschein
Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein oder Kleinen Waffenschein. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.
Voraussetzungen
Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung, Sachkunde und Bedürfnis. Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung wird durch uns überprüft.
Waffenschein
Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Sachkundekommission erforderlich. Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr an Leib und Leben gefährdet ist als die Allgemeinheit.
Kleiner Waffenschein
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB"-Zeichen ist ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Hierfür ist ein besonderes Bedürfnis nicht nachzuweisen.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Für den Waffenschein wird zusätzlich ein Bedürfnis gefordert
- Es können je nach Einzelfall auch weitere Unterlagen gefordert werden
Gebühren:
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.