Alle Infos zur Ukrainehilfe finden Sie unter "ALLE INFORMATIONEN"
Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.
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Coronavirus-Hotline: (0821) 3102-3999; Erreichbarkeit: 8 bis 19 Uhr; Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen über unsere eingerichtete Seite (siehe alle Informationen: FAQs, Informationen für Eltern, Unternehmen, Rückkehrer aus Risikogebieten, Kontaktpersonen etc.) beantwortet werden kann. Bitte rufen Sie ansonsten ausschließlich bei der eingerichteten Hotline an.
Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!
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Landratsamt schließt früher
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.
Alle InformationenHeilpraktiker Schritt II –Überprüfung
Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg führt die Heilpraktikerüberprüfungen zentral für den Regierungsbezirk Schwaben durch; ausgenommen ist die Stadt Augsburg.
Die für Ihren Niederlassungsort örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde meldet Sie nach Überprüfung der Unterlagen beim Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg zur Heilpraktikerüberprüfung an.
Prüfungstermine:
Der schriftliche Teil der Überprüfungen wird in Bayern einheitlich durchgeführt - jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober.
Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Überprüfungstermin. Der Lösungsschlüssel für die Prüfung wird jeweils ca. zehn Tage nach der Prüfung auf unserer Startseite eingestellt.
Weitere Informationen können Sie unserem Heilpraktikermerkblatt entnehmen.
Kostenübersicht Staatliches Gesundheitsamt (Prüfungsamt)
Die Gebühren und Auslagen nach der Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV) gelten ab dem 1. Juli 2023:
- Schriftliche Überprüfung: 250 Euro
- Mündliche Überprüfung: 250 Euro
- Auslagen für Beisitzer: 60 bis 120 Euro
- Rücktritt, Nichtteilnahme, Terminabsage: 90 Euro
- Schmuckurkunde mit Siegel (auf Wunsch des Antragstellers): 40 Euro
- Auslagen (Prüfungsfragen schriftlich): 60 Euro
Antrag auf Nachteilsausgleich
Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei der Heilpraktikerprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte von dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin im Rahmen der Antragstellung, jedoch spätestens mit der Einladung zur Heilpraktikerprüfung erfolgen. Hier sollte der Antragsteller bzw. die Antragstellerin bereits die für ihn oder sie geeigneten Nachteilsausgleiche konkret darlegen, begründen und entsprechende Nachweise beifügen.
Ansprechperson
Ansprechpartner für Durchführung/Organisation der (schriftlichen/mündlichen) Heilpraktikerprüfung im Regierungsbezirk Schwaben (Ausnahme Stadtgebiet Augsburg)