Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.

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Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!

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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Ehrungen/Ehrenamtskarte

Ehrung für kommunale Verdienste

Vorschläge über zu ehrende Persönlichkeiten können von den Kommunen mit Formblatt beim Landratsamt Augsburg, Geschäftsbereich 3 Sicherheit und Ordnung, Kommunales und Verbraucherschutz, eingereicht werden (Telefonnummer für Rückfragen: 0821 3102 2360).


Staatliche Ehrungen

Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger können Orden, Ehrungen und sonstige Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern erhalten.

Das Landratsamt Augsburg ist zusammen mit der Regierung von Schwaben, den Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei für die Bearbeitung dieser Ehrungen zuständig. Jede und jeder kann die Verleihung eines Ordens an einen anderen anregen. 

Die Formulare für die Verleihung einer solchen Auszeichnung, die gesetzlichen Grundlagen sowie eine Beschreibung der gängigsten Orden und Ehrenzeichen finden Sie hier.

Auszeichnungsvorschläge können auch direkt beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden (Landratsamt Augsburg, Geschäftsbereich 3 Sicherheit und Ordnung, Kommunales und Verbraucherschutz, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg). Dafür genügt ein formloses Schreiben, in dem der Name, die Adresse und eine ausführliche Schilderung der zu ehrenden Person enthalten sein sollen (Telefonnummer für Rückfragen: 0821 3102 2313).


Ehrenamtskarte

Um das tägliche Engagement der vielen ehrenamtlich Tätigen zu würdigen, die sich in den verschiedenen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens einbringen und sich so für das Gemeinwohl einsetzten, hat der Landkreis Augsburg in der Vergangenheit die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt.

Die Bayerische Ehrenamtskarte soll ein sichtbares Zeichen der Anerkennung sein und die Wertschätzung gegenüber allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck bringen und den Einsatz belohnen. So erhalten Inhaber in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen bei den staatlichen Museen und Schlössern, bei der Bayerischen Seenschifffahrt, kommunalen Einrichtungen und auch bei Partnern in der Privatwirtschaft.

Das Akzeptanzstellen-Angebot des Landkreises Augsburg wird stetig weiter ausgebaut und wir suchen weiterhin Partner aus der Region, die ihre Solidarität mit dem Ehrenamt zeigen, indem sie ihre Anerkennung für engagierte Menschen durch Mehrwerte wie Zusatzangebote, vergünstige Eintritte oder andere Angebote zum Ausdruck bringen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Bei allgemeinen Fragen zur Ehrenamtskarte kümmert sich das Team unseres Bürgerservices unter der Telefonnummer 0821 3102 0 gerne um Sie!


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