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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Praxisleitfaden zur Jugendarbeit an Schulen

 

Im Rahmen der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gibt es vielfältige Angebote zur außerschulischen Bildung für die Schulen im Landkreis Augsburg.

Grundlegendes Ziel der Bildungsangebote ist es, junge Menschen in deren individueller Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, insbesondere durch die Unterstützung des sozialen Lernens.

Die Bildungsangebote in Form eines Praxisleitfadens zur Jugendarbeit an Schulen sind inhaltlich nach den pädagogischen Zielen der Jugendarbeit gegliedert sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII) verankert: Allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung.

Der Praxisleitfaden zur Jugendarbeit an Schulen richtet sich an die zuständige Fachkraft für Jugendsozialarbeit bzw. Jugendarbeit an Schulen oder an die beauftragten Lehrkräfte für außerschulische Bildungsangebote.

Das Amt für Jugend und Familie unterstützt Fachkräfte der Jugendhilfe, Lehrkräfte und engagierte Schülerinnen und Schüler bei der Auswahl passender Bildungsangebote und berät bei der Gesamtkonzeption zur Jugendarbeit an Schulen.

 

Der Praxisleitfaden beinhaltet: 

  • Theoretische Hintergründe zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Jugendarbeit und Schule
  • Orientierungshilfen und Anregungen für die Umsetzung oder Weiterentwicklung von außerschulischen Bildungsangeboten
  • Hilfestellungen für die Erstellung eines auf die Schule zugeschnittenen Gesamtkonzeptes zur Jugendarbeit an Schulen
  • Eine Auswahl an Bildungsangeboten unserer Kooperationspartner im Landkreis Augsburg
  • Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Jugendarbeit an Schulen durch den Fachbereich „Jugend und Bildung“

 

Andreas Knapp
Telefon:
(0821) 3102-2782
Fax:
(0821) 3102-1782
Raum:
V 2.09
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Christine Matzura
Telefon:
(0821) 3102-3261
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V 3.18
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