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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Angebote an Schulen

 

Im Landkreis Augsburg bestehen vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schulen.

Bereits seit 2002 gibt es im Landkreis Augsburg Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)  nach § 13 SGB VIII. Sie richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

Im Jahr 2014 entschloss sich der Landkreis Augsburg, an den Schulen, welche die Voraussetzungen für die Förderung der Jugendsozialarbeit nicht aufweisen, Jugendarbeit an Schulen (§ 11 SGB VIII) anzubieten. Diese richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler und zeichnet sich durch die Förderung der Partizipation und die Anregung zu sozialem Engagement aus. Die Teilnahme an den Angeboten der Jugendarbeit ist grundsätzlich freiwillig.

Diese Angebote wurden sukzessive ausgebaut, so dass es inzwischen an allen staatlichen Grundschulen, den Förderzentren und allen weiterführenden Schulen Fachpersonal gibt, welches entweder Jugendsozialarbeit oder Jugendarbeit an Schulen anbietet, an vielen Schulen sogar beides. Die Fachkräfte an den Realschulen und Gymnasien (JaREAL bzw. JaGYM) sind Angestellte des Landkreises, bei den anderen Schularten wird vertrauensvoll mit verschiedenen freien Trägern zusammengearbeitet.

Darüber hinaus fördert der Landkreis Projekte und Bildungsangebote an Schulen von externen Partnern. Diese finden sich im Praxisleitfaden zur Jugendarbeit an Schulen. Im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit und durch das Bildungsbüro gibt es ebenfalls Kooperationen sowie (Fort-)Bildungsangebote.