Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.

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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren („Jugendgerichtshilfe”) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes und arbeitet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Sie ist in den gesamten Verfahrensablauf eingebunden und erhält von der Polizei bereits dann eine Mitteilung, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender einer Straftat verdächtigt wird.

Das Ziel von Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.

(Die folgenden Seiten sind zur Information für Jugendliche und Heranwachsende gedacht. Wir haben deshalb das persönlichere Du als Ansprache verwendet.)

 

Evelyne Meir
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