Ausnahmegenehmigung für Jugendveranstaltungen durch das Jugendamt

Für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen schreibt das Jugendschutzgesetz bestimmte Altersgrenzen vor.

Von diesen Altersgrenzen können durch das Jugendamt Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Kindern und Jugendlichen kann somit die Anwesenheit bei speziellen Jugendveranstaltungen (z. B. Teenie-Ball) ermöglicht werden. In der Regel werden Ausnahmegenehmigungen erteilt wenn:

  • genügend Aufsichten seitens des Veranstalters eingeplant sind
  • die Veranstaltung jugendgeeignet ist, d. h. kein Alkohol ausgeschenkt wird


Bitte beachten Sie:

  • das Jugendamt hat die Möglichkeit, weitere Auflagen festzusetzten  (z. B. Beaufsichtigung der Kinder bis zur Abholung durch die Eltern)
  • für die Ausnahmegenehmigung können unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren anfallen

 

Hinweis:

Anerkannte Träger der Jugendhilfe dürfen bei ihren Veranstaltungen ohne Ausnahmegenehmigung durch das Jugendamt

  • Kindern bis 22 Uhr und
  • Jugendlichen bis 24 Uhr

die Anwesenheit ohne Eltern oder erziehungsbeauftragte Person gestatten.


Anträge sollten spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.

 

Für weitere Beratung melden Sie sich gerne bei uns.

 

Anja Mayr
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