Gebrauchtes Fahrzeug

Das Fahrzeug, welches Sie zulassen möchten, ist gebraucht. Sie haben vom Verkäufer die vollständigen Papiere mit den Kennzeichen erhalten, das Fahrzeug ist also noch zugelassen. Wenn, in diesem Fall, der bisherige Fahrzeughalter ein Kennzeichen des Landkreises Augsburg führte, können Sie es übernehmen und brauchen die Kennzeichen dann nicht vorzulegen.

Wenn Sie das Fahrzeug eines Halters gekauft haben, der außerhalb unseres Landkreises wohnt, müssen die Kennzeichen jedoch vorgelegt werden. Die Vorlage der Fahrzeugpapiere (Brief und Schein) ist in jedem Fall notwendig. Bei abgemeldeten Fahrzeugen, die keine Kennzeichen mehr führen, genügt die Vorlage von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

 

Notwendige Unterlagen:

Die vom Verkäufer erhaltenen Original-Fahrzeugpapiere

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen (falls auswärtige Kennzeichen beim zugelassenen Fahrzeug)

 

Versicherungsnachweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)


Angaben zum Halter

  • Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
    oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
  • zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 

Kosten:

  • Umschreibung innerhalb des Landkreises (Landkreiskennzeichen): 20,40 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
  • Umschreibung von außerhalb (auswärtiges Kennzeichen): 29,50 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
  • Kennzeichen Übernahme eines noch zugelassenen Fahrzeugs: 24,80 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
  • Kennzeichen Wechsel: 30,20 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren