Naturschutz: Vorkaufsrecht

Für Grundstücke, die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz bestimmte Merkmale aufweisen, besteht für den Freistaat Bayern, die Bezirke, Landkreise, Kommunen und kommunalen Zweckverbänden die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben.
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein gesetzliches Vorkaufrecht nach den Naturschutzgesetzen für ein Grundstück vorliegen:

  • auf dem Grundstück befinden sich Gewässer oder es grenzt an Gewässer an; zu Gewässern zählen auch Verlandungszonen
  • das Grundstück liegt in Naturschutzgebieten oder Nationalparken
  • auf dem Grundstück befinden sich Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile oder als solche einstweilig sichergestellte Schutzgegenstände

Das Landratsamt Augsburg erhält von den Notariaten die Mitteilungen über den Verkauf von Grundstücken im Landkreis Augsburg und überprüft, ob diese Grundstücke die entsprechenden Merkmale aufweisen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, weist das Landratsamt die Vorkaufsberechtigten darauf hin und übt bei Bedarf das Vorkaufsrecht zugunsten des Berechtigten aus.

Notwendige Unterlagen

  • Übermittlung der vollständigen Kaufurkunde durch den Notar
  • Formloser Antrag der Vorkaufsberechtigten zur Ausübung des Vorkaufsrechts

Kosten
Es entstehen keine Kosten.

Maike Schönle
Telefon:
(0821) 3102-2226
Fax:
Raum:
BC 301
E-Mail:
Bernhard Streit
Telefon:
(0821) 3102-2604
Fax:
(0821) 3102-1604
Raum:
BC 301
E-Mail: