Alle Infos zur Ukrainehilfe finden Sie unter "ALLE INFORMATIONEN"
Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.
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Coronavirus-Hotline: (0821) 3102-3999; Erreichbarkeit: 8 bis 19 Uhr; Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen über unsere eingerichtete Seite (siehe alle Informationen: FAQs, Informationen für Eltern, Unternehmen, Rückkehrer aus Risikogebieten, Kontaktpersonen etc.) beantwortet werden kann. Bitte rufen Sie ansonsten ausschließlich bei der eingerichteten Hotline an.
Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!
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Landratsamt schließt früher
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.
Alle InformationenImmissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht
Diesem Fachbereich fällt ein breit gefächertes Aufgabenspektrum aus dem derzeit gültigen Umweltrecht zu, wobei die Minimierung nachteiliger Einwirkungen auf schützenswerte Güter – wie Menschen, Tiere und Pflanzen –, die Begrenzung bereits bestehender schädlicher Einwirkungen durch bekannte Umweltgefahren – beispielsweise durch Staubemissionen, gefährliche Abfälle oder überhöhte Lärmwerte – und die Überwachung des richtigen Umgangs mit solchen möglichen Gefahrsituationen in unserem Fokus liegen.
Hierfür stehen Ihnen im Landratsamt Augsburg drei Bereiche zur Verfügung:
Der Bereich „Immissionsschutz” ist für den Vollzug des Bayerischen und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnungen zuständig.
Der Bereich „Abfall- und Bodenschutzrecht” ist unter anderem für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Altholz- und Altfahrzeugverordnung sowie des Bundes-Bodenschutzgesetzes zuständig. Insbesondere obliegt ihm die Ermittlung im Falle von Verstößen gegen diese Vorschriften – z. B. durch eine illegale Abfallablagerung oder dem gewerblichen Transport von Abfällen ohne Genehmigung.
Der Bereich „Ordnungswidrigkeiten & Beschwerden” ist eine Schnittstelle für die beiden oben genannten Gruppen und ist in beiden Rechtsbereichen für die Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie für den Vollzug der Ordnungswidrigkeiten und darüber hinaus für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen und den richtigen Umgang mit Feuerungsanlagen und Brauchtumsfeuern zuständig.
Ansprechperson
Fachbereichsleiterin
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Teamleiter Abfall- und Bodenschutzrecht
Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30