Pfandleiherlaubnis

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf nach § 34 Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Der Antrag auf Pfandleiherlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.
 

Notwendige Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bestätigung Einträge Schuldnerverzeichnis
  • Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht
  • Versicherungsnachweis
Alexander Greifenegger
Telefon:
(0821) 3102-2261
Fax:
(0821) 3102-1261
Raum:
E 0.62
E-Mail: