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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Kostenübernahme Kindertagespflege

Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt tagsüber betreuen, erhalten entsprechend der benötigten Betreuungszeit ein Tagespflegeentgelt sowie gegebenenfalls auch Beiträge für eine Unfall-, Kranken- und Pflege- sowie Alterssicherung erstattet. Eltern müssen sich an den Kosten der Tagespflege beteiligen und einen von der Betreuungszeit abhängigen Kostenbeitrag leisten.

Ein Kostenbeitrag wird nicht gefordert, wenn die Eltern oder das Kind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten oder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.

 

Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus:
 

  • Einem Grundbetrag (zweifacher Sozialhilferegelsatz),
  • angemessenen Unterkunftskosten und
  • einem oder mehreren Familienzuschlägen (abhängig von der Anzahl der Kinder und deren Einkünften; Höhe: 70 Prozent des Sozialhilferegelsatzes).

 

Ansprechpersonen (Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes):

Buchstaben A — Lh

Buchstaben Li — Z

Stephanie Wirnshofer

Hannelore Huber

Hannelore Huber
Telefon:
(0821) 3102-2619
Fax:
(0821) 3102-1619
Raum:
V 3.13
E-Mail:
Stephanie Wirnshofer
Telefon:
(0821) 3102-2149
Fax:
(0821) 3102-1149
Raum:
V 3.13
E-Mail: