Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.

Alle Informationen

Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

Alle Informationen

Betreiben einer Schießstätte

Neben der baurechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Schießstandes zum Schießen muss vor der Aufnahme des Schießbetriebes die waffenrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde zum Betreiben einer Schießstätte gemäß § 27 Abs. 1 Waffengesetz vorliegen.

Christoph Liebert
Telefon:
(0821) 3102-2236
Fax:
(0821) 3102-1236
Raum:
E 0.66
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
(0821) 3102-2596
Fax:
(0821) 3102-1596
Raum:
E 0.66
E-Mail: