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Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg
Zahlen, Daten, Fakten

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (kurz: KJHG) verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also den Landkreis Augsburg – zur Jugendhilfeplanung (§ 80). Planung in der Jugendhilfe ist also eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die vom Amt für Jugend und Familie in die Praxis umgesetzt wird.

 

„Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und alle Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln.”

Lee Iacocca

 

 

Welche Ziele verfolgt Jugendhilfeplanung?

Jugendhilfeplanung soll unter anderem ...

  • zur Entwicklung von positiven Lebensbedingungen für Familien beitragen;
  • Rahmenbedingungen für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln;
  • ein wirksames, vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot der Jugendhilfe gewährleisten;
  • soziale Benachteiligung abbauen und Chancengleichheit ausbauen.

 

Um welche Inhalte geht es dabei?

Die Planung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des KJHG. Dort steht, welche Angebote und Leistungen im Bereich der Jugendhilfe zu erbringen sind. Es werden nicht alle Bereiche gleichzeitig bearbeitet, sondern es gibt Teilpläne für einzelne Handlungsfelder, die nacheinander erstellt wurden und laufend fortgeschrieben werden:

  • Jugendarbeit
  • Kindertagesbetreuung
  • Spezial: Schulkindbetreuung
  • Förderung und Hilfen
  • Spezial: Familienbildung

 

Wer macht die Planung?

Die Planungsverantwortung hat der Landkreis Augsburg. Seit Mai 2016 ist Günter Katheder-Göllner für die Organisation der Jugendhilfeplanung zuständig. Eine wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung erfolgt durch das Planungsinstitut SAGS.

 

Wer ist beteiligt?

Die Weichenstellungen für die Jugendhilfeplanung erfolgen durch den Jugendhilfeausschuss, der mit Vertretern der Jugend-/Wohlfahrtsverbände und der politischen Parteien besetzt ist. Inhalte und Methoden für die einzelnen Teilpläne werden im Unterausschuss Jugendhilfeplanung bzw. in Teilplan-Ausschüssen und -Arbeitsgruppen entwickelt, die mit Fachleuten unter anderem aus den jeweiligen Handlungsfeldern besetzt sind.

Im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungsformate (zum Beispiel Fachgespräche, Workshops) erfolgt eine intensive Befassung und Abstimmung mit einem breiten Expertenkreis. Es werden alle Betroffenen (also auch: Kreisangehörige Gemeinden, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe) an der Planung beteiligt.

 

Wie funktioniert Jugendhilfeplanung?

Jugendhilfeplanung besteht in der Regel aus drei Schritten:

  1. Der Bestand an Einrichtungen und Diensten wird festgestellt („Was ist vorhanden?”).
  2. Der Bedarf wird ermittelt („Was ist notwendig?”).
  3. Die Vorhaben zur Befriedigung des Bedarfs werden geplant („Was ist zu tun?”).

In allen Schritten, aber vor allem bei der Ermittlung des Bedarfs, sollen die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen und Familien berücksichtigt werden.

Jugendhilfeplanung dient auch als ressortübergreifende Plattform — unter anderem für Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Politik, Kommunen und den Landkreis selbst — zur Gestaltung der Jugendhilfelandschaft in der Region. Während der Planungsprozesse werden gemeinsam Bedarfe ermittelt sowie Lösungsideen, Steuerungsmöglichkeiten und neue Konzepte entwickelt.

 

Mit welchen Methoden wird gearbeitet?

Bestandsfeststellung und Bedarfsermittlung erfolgen beispielsweise durch:

  • Erhebungen mit Fragebögen
  • Befragung von Experten
  • Fachgespräche
  • Auswertung von vorhandenem Datenmaterial (zum Beispiel Statistiken)

Die Ergebnisse werden in den verschiedenen Gremien (Jugendhilfeausschuss, Teilplan-Ausschuss, Arbeitsgruppe) analysiert und bewertet. Auch die Ableitung von Empfehlungen und Handlungsbedarfen erfolgte in einem intensiven Diskussions- und Rückkoppelungsprozess mit allen Betroffenen.

 

Was gehört noch zur Jugendhilfeplanung?
 

Sozialraumanalyse

Um die Wirkung sozialer und räumlicher Umwelt auf Kinder, Jugendliche und Familien zu erfassen, wurde im Jahr 2000 erstmals eine Sozialraumanalyse für den Landkreis Augsburg erstellt. Sie beschreibt, wie sich sozial belastende Faktoren (z.B. Arbeitslosigkeit, Jugendkriminalität) im Landkreis Augsburg verteilen. Die Sozialraumanalyse wird alle drei Jahre fortgeschrieben.
 

Bevölkerungsentwicklung

Auch die Bevölkerungsentwicklung verläuft in den 46 kreisangehörigen Gemeinden teilweise sehr unterschiedlich. Zur Beschreibung der unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Kommunen wurde 1999 erstmals eine Bevölkerungsprognose erstellt, die den Blick vor allem auf jugendhilferelevante Altersgruppen richtet. Auch die Bevölkerungsprognose wird regelmäßig aktualisiert.
 

Bedarfsplanung ‚Kindertagesbetreuung‘

Jugendhilfeplanung unterstützt und berät die Städte, Märkte und Gemeinden bei ihrer örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Dazu wurde 2018 zusammen mit der Fa. SAGS ein Planungsinstrument („Prognosetool“) entwickelt, mit dem die Kommunen durch wenige Eingaben verschiedene Varianten zu den benötigten Krippen- und Kindergartenplätzen berechnen können.

 

Günter Katheder-Göllner
Telefon:
(0821) 3102-2844
Fax:
(0821) 3102-1844
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