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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Bodenrichtwerte


Hinweis zur Grundsteuer

Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ sowie unter https://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html


Sie möchten ein Grundstück kaufen und interessieren sich dafür, wie teuer Bauland im Vergleich der einzelnen Gemeinden ist? Dann kann Ihnen der Bodenrichtwert weiterhelfen.

Wo kann man den Bodenrichtwert eines Grundstücks erfahren?

Eine Bodenrichtwertauskunft erhalten Sie über www.boris-bayern.de oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.


Wann werden die Bodenrichtwerte abgeleitet?

Der Gutachterausschuss erstellt im zweijährigen Turnus aktualisierte Bodenrichtwerte. Ab 2022 ist der Stichtag jeweils der 1. Januar eines Jahres mit gerader Jahreszahl. Diese werden bis zum 30. Juni des Ermittlungsjahres veröffentlicht.

Der aktuellste Stichtag ist derzeit der 1. Januar 2022.


Die Bodenrichtwerte sind in einer Online-Karte oder gedruckten Bodenrichtwertkarten auf Grundlage der Geobasisdaten dargestellt. Die Bodenrichtwertkarten können beim Gutachterausschuss eingesehen bzw. in gedruckter Form erworben werden.

Zusätzlich steht für die Stichtage 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2020 sowie 1. Januar 2022 eine kostenpflichtige digitale Einzel- oder Dauerauskunft über www.boris-bayern.de zur Verfügung.

Hierbei ist eine Suche nach Adressen bzw. Flurstücken möglich. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Wunsch weiterhin schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte. Alle Auskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Im folgenden sind die beiden Varianten der Bodenrichtwertkarte aufgezeigt:

Boris-Bayern (Online-Auskunft, Beispielbild)

Bodenrichtwertkarte (gedruckt, Beispielbild)


WEB-KARTE MIT BODENRICHTWERTNIVEAU

Ergänzend können Sie sich in der folgenden Web-Karte über das ungefähre Bodenrichtwertniveau für unbebaute Wohnbauflächen zum Stichtag 31.12.2018 informieren. Für eine genauere Bodenrichtwertauskunft besuchen Sie www.boris-bayern.de oder kontaktieren die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

 

 

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