Alle Infos zur Ukrainehilfe finden Sie unter "ALLE INFORMATIONEN"
Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.
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Coronavirus-Hotline: (0821) 3102-3999; Erreichbarkeit: 8 bis 19 Uhr; Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen über unsere eingerichtete Seite (siehe alle Informationen: FAQs, Informationen für Eltern, Unternehmen, Rückkehrer aus Risikogebieten, Kontaktpersonen etc.) beantwortet werden kann. Bitte rufen Sie ansonsten ausschließlich bei der eingerichteten Hotline an.
Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!
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Landratsamt schließt früher
Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.
Alle InformationenAkteneinsicht in Bestandsakten der unteren Bauaufsichtsbehörde
Allgemeines
Für Sie besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Akteneinsicht in Bestandsakten der unteren Bauaufsichtsbehörde. Diese erfolgt grundsätzlich in digitaler Form und unterfällt nach Tarif-Nr. 1.III.0/1.2 ff. der Gebührenpflicht. Die betreffenden Bauakten erhalten Sie im PDF-Format. Dies ermöglicht Ihnen eine dauerhafte Speicherung der Akten, eine Wiederholung der Akteneinsicht ist für Sie daher nicht erforderlich. Pro Akte fallen regelmäßig Gebühren in Höhe von ca. 20 EUR an, die Mindestgebühr beträgt stets 40 EUR.
Beantragung der Akteneinsicht
Den Antrag auf Akteneinsicht stellen Sie per E-Mail unter Verwendung der Adresse Akteneinsicht-Bauamt@remove-this.LRA-a.bayern.de.
Ihr Antrag enthält möglichst folgende Angaben:
- Ihre Angaben in Form von Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer
Hinweis: Ihre Anschrift wird insb. zur Erstellung der Kostenrechnung benötigt, Ihre Telefonnummer für Rückfragen zu Ihrem Akteneinsichtsgesuch.
- Flur-Nummer mit Gemarkung des betreffenden Grundstücks, ggf. ergänzt durch die Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) des Objekts.
- Name des Bauherrn des angefragten, auf dem Grundstück befindlichen Bauvorhabens
Hinweis: Diese Angabe ist insbesondere bei älteren Vorhaben oder im Falle früherer Eigentümerwechsel von Bedeutung.
- Baujahr des betroffenen Bauvorhabens
- Sofern Sie nicht Eigentümer des angefragten Grundstücks sind:
- Vollmacht des Eigentümers
- Grundbuchauszug, auf welchem der Eigentümer genannt ist oder Grundsteuerbescheid
- Kopie des eigenen Personalausweises oder Reisepasses
Hinweis: Die Unterlagen fügen Sie Ihrer E-Mail als Anhang im PDF-Format oder als geeignete Bilddatei, beispielsweise .jpg-Datei oder .png-Datei, bei.
- Angaben darüber, welche Unterlagen bzgl. des Vorhabens benötigt werden
Hinweis: Werden sämtliche Genehmigungsunterlagen benötigt oder sind entsprechende Auszüge aus den Akten ausreichend (z. B. Pläne, Genehmigungsbescheid, statische Unterlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigung)?
Ablauf der Akteneinsicht
Geht Ihr Antrag bei uns ein, werden die jeweiligen Akten verscannt und Ihnen im Anschluss über eine Cloudlösung zum Download zur Verfügung gestellt. Der betreffende Link wird Ihnen per E-Mail übermittelt. Das für den Download erforderliche Passwort erhalten Sie ebenfalls parallel. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die angeforderten Akten im Regelfall für 4 Wochen für Sie zum Download verfügbar.
Fragen
Ergeben sich bei Ihnen Fragen zur digitalen Akteneinsicht in Bestandakten oder zu Ihrem konkreten Antrag auf Akteneinsicht, teilen Sie uns diese gerne per E-Mail unter Verwendung der Adresse Akteneinsicht-Bauamt@remove-this.LRA-a.bayern.de mit. In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass es uns sowohl aus zeitlichen bzw. kapazitären Gründen als auch aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist, diesbezügliche telefonische Anfragen zu beantworten.