Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung findet auf Einladung des Gesundheitsamts in den zwei Jahren vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. die Grundschulstufe eines Förderzentrums statt. In den meisten Fällen werden die Kinder im letzten Kindergartenjahr eingeladen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verpflichtend. Die gesetzliche Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 (Bay EUG) besteht mit Beginn des Schuljahres für alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden. Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, dem sog. „Einschulungskorridor“, können den Beginn der Schulpflicht auf das kommende Jahr verschieben. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung bleibt davon jedoch unberührt.

Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es zum einen, gesundheitliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen eines schulpflichtigen Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig zu erkennen und ggf. notwendige Behandlungen oder individuelle Fördermaßnahmen einleiten zu können. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nur unregelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von großer Bedeutung.

Andererseits dient die Schuleingangsuntersuchung der Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht mit Erfolg versprechend teilnehmen kann bzw. Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Schule zumindest aktiv teilnehmen können.

Die Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach- und Entwicklungstests, das durch die Fachkräfte der Sozialmedizin durchgeführt wird. Ebenso wird die gesundheitliche Vorgeschichte, Gewicht und Körpergröße, Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und der Impfstatus erfasst.  

Eine schulärztliche Untersuchung wird durchgeführt bei Kindern, für die kein Nachweis über die Teilnahme an der zuletzt fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8 oder U9) vorgelegt wird. Sowie im Falle, dass im Rahmen des Schuleingangsscreening Besonderheiten aufgefallen sind. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist dann ebenfalls verpflichtend und findet im Landratsamt Augsburg statt. Auf Wunsch der Eltern kann ebenfalls eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

Die Schuleingangsuntersuchungen werden ab September 2023 komplett in den Räumen des Staatlichen Gesundheitsamts im Landratsamt Augsburg durchgeführt.

Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenfrei.

Notwendige Unterlagen:

  • Nachweis über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen (U1-U8/U9), in Form der Vorlage des „Gelben Untersuchungsheftes“
  • Vorlage des Impfbuchs
  • Anamnesebogen
  • Ggf. aktuelle ärztliche Befundberichte bei Erkrankungen, bekannten Entwicklungsauffälligkeiten etc.

Aktuelle Informationen zur Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2024/2025 durch das Gesundheitsamt

Gemäß Art. 80 Satz 1 Bay EUG

Die Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2024/2025 finden seit dem 18.September 2023 ausschließlich in den Räumen des Staatlichen Gesundheitsamts im Landratsamt Augsburg statt.

Alle mit Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg gemeldeten Kinder, die im Zeitraum 01.10. 2017 bis 30.09.2018 geboren sind und damit für das Schuljahr 2024/2025 gesetzlich schulpflichtig sind bzw. im sog. „Einschulungskorridor“ (s.o.) liegen, erhalten eine schriftliche Einladung zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung.

Die Einladungsschreiben werden über das Untersuchungsjahr gestaffelt versendet und enthalten einen Zugriff auf unsere digitale Terminbuchung mit einer zeitlich anschließenden Buchungsoption zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung innerhalb von 6 Wochen.

Wir empfehlen den Eltern bereits im Vorfeld der Schuleingangsuntersuchung das Vorsorgeheft Ihrer Kinder durchzusehen, um eine möglicherweise noch nicht durchgeführte altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung (U8/) U9 bei dem betreuenden Kinder-/Hausarzt durchführen zu lassen.

Im Rahmen der Terminvereinbarung wird die Teilnahme der U8/U9 abgefragt, da bei fehlendem Nachweis eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend ist und nur direkt im Anschluss an das Schuleingangsscreening angeboten werden kann, wenn die Information bei der Terminbuchung bekannt ist.

Daher bitten wir Eltern dies im Vorfeld sorgfältig zu prüfen und im Rahmen der Terminbuchung anzugeben bzw. eine persönliche Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung zu wählen.

Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass bei Ablauf der Frist von 6 Wochen, in der die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt werden sollte, eine selbständige Terminbuchung nicht mehr möglich ist, sondern festgelegte Termine mit einem Erinnerungsschreiben versendet werden.

   

Für allgemeine Fragen zur Schuleingangsuntersuchung oder zur Terminvereinbarung zur Schuleingangsuntersuchung im Landratsamt Augsburg erreichen Sie uns
telefonisch unter 0821 3102 3099
oder per E-Mail: [email protected]