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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Naturschutz - Förderprogramme

Vertragsnaturschutzprogramm - Erschwernisausgleich

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) fördert die naturschonende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen. Für die Mahd von geschützten Feuchtflächen gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch den sogenannten Erschwernisausgleich (EA). Antragsteller bzw. Interessenten wenden sich zunächst an das Landratsamt, untere Naturschutzbehörde, da dort geklärt wird, ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis wird ein sogenanntes Bewertungsblatt erstellt, das beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg (AELF) zusammen mit dem Antrag (beim AELF erhältlich) abgegeben werden muss.

Die Vereinbarungen über VNP und EA werden dann mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg geschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Auf Grund der neuen Programmplanung der EU ab 2014 können Ende 2012 auslaufende Vereinbarungen seit 1. Januar 2013 voraussichtlich um ein Jahr verlängert werden. Neue Vereinbarungen können voraussichtlich für fünf Jahre abgeschlossen werden. Bei Vereinbarungen mit Laufzeitbeginn vor 2014 können sich jedoch ab 2014 Änderungen bei den Förderbestimmungen ergeben. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

 

Zuständigkeiten:

Herr Pfäffle (Gemeinden von Herrn Pfäffle und Frau Schmid), Frau Winter und Frau Heinz (siehe auch "Zuständigkeiten fachlicher Naturschutz" in der rechten Spalte)


Landschaftspflege

Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen können nach dem Bayerischen Landschaftspflegeprogramm gefördert werden. Hierunter fallen z. B. eine angepasste Pflegemahd für bestimmte seltene Tier- und Pflanzenarten, Entbuschung von Magerrasenflächen, Renaturierung von Gräben, Kopfweidenpflege; Mahd von Feuchtflächen (sofern eine landwirtschaftliche Nutzung nicht möglich ist).

Die Förderung ist in ökologisch hochwertigen Gebieten und in Schutzgebieten möglich. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 bis 70 Prozent der Maßnahmenkosten. Anträge stellen können Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Kommunen und Grundeigentümer. Die Bagatellgrenze beläuft sich auf 2.500 Euro, das heißt ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn die förderfähigen Gesamtkosten einer Maßnahme 2.500 Euro übersteigen.

Hinweise und Anhänge zur Landschaftspflege finden Sie auf der Homepage der Regierung von Schwaben.

 

Zuständigkeiten:

Frau Schmid (LPV), Herr Pfäffle (Biodiversitätsprojekt Schmuttertal), Frau Winter (BN, LBV, Naturpark)

Isolde Leis
Rechtliche Prüfung
Telefon:
(0821) 3102-2562
Fax:
(0821) 3102-1562
Raum:
BC 312
E-Mail:
Mirjam Kraus
rechtliche Prüfung
Telefon:
(0821) 3102-2593
Fax:
(0821) 3102-1593
Raum:
BC 312
E-Mail:
Michaela Heinz
Telefon:
(0821) 3102-2227
Fax:
(0821) 3102-1227
Raum:
BC 303
E-Mail:
Hans-Christian Pfäffle
Telefon:
(0821) 3102-2546
Fax:
(0821) 3102-1546
Raum:
BC 312
E-Mail:
Marita Schmid
Telefon:
(0821) 3102-2616
Fax:
(0821) 3102-1616
Raum:
BC 304
E-Mail:
Melanie Winter
Telefon:
(0821) 3102-2228
Fax:
(0821) 3102-1228
Raum:
BC 306
E-Mail: