Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt
 

Während alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, sichert die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) allen Erwerbsunfähigen auf Zeit das Existenzminimum, also z. B. demjenigen, der

  • voraussichtlich länger als sechs Monate krank sein wird
  • eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit bezieht oder dem Grunde nach beziehen könnte
  • der das Mindestalter für das Bürgergeld noch nicht erreicht hat und mit keinem Erwerbsfähigen im Haushalt lebt (z. B. 14-Jähriger im Haushalt der Großeltern)

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Anspruchsberechtigt sind

  • wegen Alters:
    Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben (Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden: gestaffelte Altersgrenze)
  • wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung:
    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

 

Keinen Anspruch haben

  1. Asylbewerber
  2. Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben

 

Wesentliche Unterschiede zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind

  • antragsabhängige Leistung
  • ähnlich der Rentenbewilligung stellt die Grundsicherung eine Dauerleistung dar (jeweils grundsätzlich für ein Jahr)
  • kein Unterhaltsrückgriff auf unterhaltsverpflichtete Kinder oder Eltern
  • Haftungsausschluss der Erben

 

Hilfen zur Gesundheit

 

Die Hilfen zur Gesundheit beinhalten folgende Leistungsarten:

  1. Vorbeugende Gesundheitshilfe
  2. Hilfe bei Krankheit (Krankenhilfe)
  3. Hilfe zur Familienplanung
  4. Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  5. Hilfe bei Sterilisation

Hilfen zur Gesundheit ist den Personen zu gewähren, die keinen Anspruch bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung besitzen.

 

Hilfen in anderen Lebenslagen


Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 
  • Altenhilfe 
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen 
  • Bestattungskosten 

Rückforderungen sozialer Leistungen

Sozialhilfe kann in bestimmten Fällen als Darlehen gewährt werden (z. B. Mietkaution). Die Rückzahlung dieser Darlehen oder anderweitiger Forderungen gegen Leistungsbezieher erfolgt über die Sachbearbeiter der Rückforderung.


Zuständigkeiten:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ohne Selbstständige):

Buchstaben A - Ba

Buchstaben Bb - F

Buchstaben G - Ka

Buchstaben Kb - Ma

Buchstaben Mb - Sa

Buchstaben Sb - T

Buchstaben U - Z

Daniel Weberstetter

Melanie Wurm

Jana Elser

Heidrun Dunkel

Sandro Scirtuicchio

Georgios Dontsis

Hannah Schaber


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nur Selbständige): Tina Selbmann


Hilfe zum Lebensunterhalt:

Buchstaben A - F

Buchstaben G - Z

Daniel Weberstetter

Tina Selbmann

Tina Selbmann
Teamleiterin
Telefon:
(0821) 3102-2304
Fax:
(0821) 3102-1304
Raum:
BC 406
E-Mail:
Hannah Schaber
Teamleiterin
Telefon:
(0821) 3102-2461
Fax:
(0821) 3102-1461
Raum:
BC 406
E-Mail:
Christin Hofsäß
Rückforderung sozialer Leistungen
Telefon:
(0821) 3102-2494
Fax:
(0821) 3102-1494
Raum:
BC 411
E-Mail:
Karolina Seitler
Rückforderung sozialer Leistungen
Telefon:
(0821) 3102-2499
Fax:
(0821) 3102-1499
Raum:
BC 411
E-Mail:
Georgios Dontsis
Telefon:
(0821) 3102-2085
Fax:
(0821) 3102-1085
Raum:
BC 405
E-Mail:
Heidrun Dunkel
Telefon:
(0821) 3102-2578
Fax:
(0821) 3102-1578
Raum:
BC 404
E-Mail:
Jana Elser
Telefon:
(0821) 3102-2520
Fax:
(0821) 3102-1520
Raum:
BC 407
E-Mail:
Sandro Scirtuicchio
Telefon:
(0821) 3102-2143
Fax:
(0821) 3102-1143
Raum:
BC 413
E-Mail:
Daniel Weberstetter
Telefon:
(0821) 3102-2174
Fax:
(0821) 3102-1174
Raum:
BC 415
E-Mail:
Melanie Wurm
Telefon:
(0821) 3102-2793
Fax:
(0821) 3102-1793
Raum:
BC 407
E-Mail: