Reiseausweis

Ein Reiseausweis ist ein Passersatzpapier. Das Passersatzpapier gibt es in drei unterschiedlichen Arten:

  1. Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 AufenthV)
  2. Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV)
  3. Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV)

Die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer werden seit dem 1. November 2007 nur noch zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Dies führt zu technischem und zeitlichem Mehraufwand. Die Wartezeiten auf den Reiseausweis haben sich daher verlängert.

Bitte sprechen Sie daher rechtzeitig mindestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres Reiseausweises zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde vor.
Auf Grund zwingender rechtlicher Vorgaben (Einführung biometrischer Passersatzpapiere) werden bei der Beantragung eines Reiseausweises an die vorzulegenden Lichtbilder bestimmte Anforderungen gestellt. Seit 29. Juni 2009 müssen Sie bei der Beantragung eines Reiseausweises auch immer Ihre Fingerabdrücke bei der Ausländerbehörde scannen lassen. Diese werden nach Bearbeitung Ihres Antrages jedoch sofort wieder gelöscht.

Yasemin Balci
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