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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Umzug

Umzug innerhalb des Landkreises Augsburg

Das Fahrzeug ist bereits im Landkreis Augsburg zugelassen, nur die Adresse des Fahrzeughalters hat sich geändert.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug)
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht Vollmacht PDF und Personalausweis der bevollmächtigten Person

 

Hinweis:
Die Anschriftenänderung innerhalb des Landkreises Augsburg wird nur in die Zulassungsbescheinigung Teil I gedruckt.

 
Kosten:
11,70 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren


Umzug von einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Augsburg

Fahrzeughalter und Fahrzeug bleiben gleich.


Notwendige Unterlagen:

Bei Kennzeichenbeibehaltung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (nur wenn Ausstellungsdatum vor dem 1. Oktober 2005)
  • Ausweisdokument (Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) § 29 STVZO
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht Vollmacht PDF und Personalausweis der bevollmächtigten Person

 

Kosten:
24,50 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren

 

Bei Änderung des Kennzeichens

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ausweisdokument (Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer SEPA PDF
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) § 29 STVZO
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht Vollmacht PDF und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Kennzeichen (wenn Fahrzeug zugelassen) 

 
Kosten:
30,30 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren


Hinweis:
Die Kennzeichen aus anderen Zulassungsbezirken können nur dann übernommen werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen muss ein neues Kennzeichen des Landkreises Augsburg zugeteilt werden.

In die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird bei Kennzeichenbeibehaltung kein Vermerk eingedruckt.