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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Gewässerausbau

Gewässerausbaumaßnahmen
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar, der grundsätzlich eines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Auch Deich- oder Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich.


Beispiele für planfeststellungspflichtige Ausbaumaßnahmen sind:

  • Hochwasserrückhaltebecken
  • Kiesabbauvorhaben, wenn dadurch ein bleibendes Gewässer entsteht
  • Fischteiche
  • Ökologischer Ausbau oder Renaturierung eines oberirdischen Gewässers

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. naturnaher Ausbau eines Teiches, der keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt hervorruft) kann der Gewässerausbau auch in einem vereinfachten Verfahren (Plangenehmigung) zugelassen werden.

Für Fragen zur Genehmigungspflicht und zur Art des Genehmigungsverfahrens sowie zum Umfang der notwendigen Planunterlagen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Onlineangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.