Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.

Alle Informationen

Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

Alle Informationen

Beistandschaft

Vaterschaft feststellen & Unterhalt für das Kind geltend machen

Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten. Wenn sie es wünscht, kann das Gespräch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden.
 

Wozu brauche ich eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft hilft Ihnen, wenn

  • der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen will,
  • Sie wissen möchten, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht, oder
  • der andere Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind nicht oder nicht regelmäßig bezahlt.


Was genau macht der Beistand?

Die Beistandschaft umfasst die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Festsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge wird von der Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Erkennt der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, leitet der Beistand ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt Ihr Kind in diesem.

Darüber hinaus berechnet der Beistand die Höhe des Unterhaltanspruches Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und erwirkt zur Sicherstellung dieses Anspruches einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtungen nicht erfüllen, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.


Wer kann eine Beistandschaft beantragen?

  • Jeder allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge, derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt


Wann endet die Beistandschaft?

  • auf schriftlichen Antrag
  • wenn das Kind ins Ausland umzieht
  • wenn das Kind rechtskräftig adoptiert wird
  • wenn die Eltern bei gemeinsamer Sorge zusammen ziehen
  • spätestens jedoch wenn das Kind volljährig wird


Amtsbeistandschaften und Volljährigenberatungen; Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes:

Buchstaben Aa — Bd

Buchstaben Be — Dh

Buchstaben Di — Grd

Buchstaben Gre — Hek

Buchstaben Hel — Jz

Buchstaben Ka — Krd

Buchstaben Kre — Lz

Buchstaben Ma — Pd

Buchstaben Pe — Schm

Buchstaben Schn — Sz

Buchstaben Ta — Zz

Martina Urban

Elisabeth Engelhart

Alexandra Schnurrer-Geh

Doris Marb

Yvonne Brandl

Birgit Fink

Tanja Stade

Stefan Genßler

Veronika Berger

Sonja Gläser-Kirmse

Gabriele Holland


Info

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.

Martina Urban
Teamleiterin
Telefon:
(0821) 3102-2481
Fax:
(0821) 3102-1481
Raum:
V 2.10
E-Mail:
Veronika Berger
Telefon:
(0821) 3102-2485
Fax:
(0821) 3102-1485
Raum:
V 2.15
E-Mail:
Yvonne Brandl
Telefon:
(0821) 3102-2568
Fax:
(0821) 3102-1568
Raum:
V 2.14
E-Mail:
Elisabeth Engelhart
Telefon:
(0821) 3102-2483
Fax:
(0821) 3102-1483
Raum:
V 2.12
E-Mail:
Birgit Fink
Telefon:
(0821) 3102-2492
Fax:
(0821) 3102-1492
Raum:
V 2.15
E-Mail:
Stefan Genßler
Telefon:
(0821) 3102-2575
Fax:
(0821) 3102-1575
Raum:
V 2.14
E-Mail:
Sonja Gläser-Kirmse
Telefon:
(0821) 3102-2624
Fax:
(0821) 3102-1624
Raum:
V 2.12
E-Mail:
Gabriele Holland
Telefon:
(0821) 3102-2513
Fax:
(0821) 3102-1513
Raum:
V 2.11
E-Mail:
Doris Marb
Telefon:
(0821) 3102-2307
Fax:
(0821) 3102-1307
Raum:
V 2.13
E-Mail:
Alexandra Schnurrer
Telefon:
(0821) 3102-2490
Fax:
(0821) 3102-1490
Raum:
V 2.13
E-Mail:
Tanja Stade
Telefon:
(0821) 3102-2316
Fax:
(0821) 3102-1316
Raum:
V 2.11
E-Mail:
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30