Auf den Unterseiten finden Sie unter anderem Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Unterbringung sowie Spendenmöglichkeiten.

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Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!

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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Freizeit und Tourismus

Auch Menschen mit Behinderung wollen und sollen ganz selbstverständlich an öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Bürger- und Musikfesten, Weihnachtsmärkten, Theateraufführungen usw. teilnehmen können.
Insbesondere Vereine und ehrenamtlich Tätige die Veranstaltungen planen und organisieren, können sich mit der Broschüre „Gemeinsam Spaß haben — Veranstaltungen für alle” grundlegend über das Thema Barrierefreiheit bei Veranstaltungen informieren.


Die Broschüre „Gemeinsam Spaß haben — Veranstaltungen für alle” steht als Download zur Verfügung oder kann bei der Behindertenbeauftragten Kathrin Klostermair ([email protected]) bestellt werden.

Gerade beim Sport oder bei gemeinsamen Reisen können Menschen mit Handicap soziale Kontakte zu anderen Betroffenen, aber auch nichtbehinderten Menschen knüpfen. Eine gelungene Freizeitgestaltung trägt viel zum Wohlbefinden eines Menschen bei.


Im Rahmen eines Studentenprojekts entstand eine Broschüre mit Ausflugszielen für Menschen mit Behinderung in der Stadt und im Landkreis Augsburg. Diese enthält u. a. Informationen zur Barrierefreiheit von Hotels, Veranstaltungshallen oder Kinos. Sie finden die Broschüre bei den Downloads auf der rechten Seite.


Ausflugziele im Landkreis Augsburg

Der Landkreis Augsburg bietet neben wunderschöner Natur auch vielseitige kulturelle Angebote.

Die Museen des Landkreises werden im Rahmen des Projekts von der Audit-Gruppe „Barrierefreier Landkreis” auf ihre Barrierefreiheit getestet. Bei den Downloads in der rechten Spalte finden Sie zu den bisher besuchten Museen spezielle Informationen für gehörlose, schwerhörige und blinde Menschen sowie Menschen mit Seheinschränkungen, Rollstuhlfahrer und geheingeschränkte Menschen.



Barrierefreier Tourismus in Deutschland

„Reisen für Alle“ ist die bundesweit gültige Kennzeichnung im Bereich Barrierefreiheit. Ausgebildete Erheberinnen und Erheber nehmen vor Ort die Daten zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote auf. Die detaillierten und geprüften Informationen können von Gästen und Interessierten eingesehen werden und schaffen mehr Transparenz und Verlässlichkeit.  Vor etwas mehr als 10 Jahren haben sich zahlreiche Betroffenenorganisationen und die bundesweit tätigen Tourismusorganisationen gemeinsam für das Projekt „Reisen für Alle“ stark gemacht. Das Bundeswirtschaftsministerium förderte von Beginn an die Entwicklung und Einführung des Kennzeichnungssystems.

Inzwischen haben alle deutschen Bundesländer das System eingeführt. Rund 3.000 zertifizierte Betriebe, Wege, Orte, Regionen und Angebote sind auf der Website veröffentlicht. Auch zahlreiche Partner, wie Landesmarketing-Organisationen, die Deutsche Zentrale für Tourismus und der ADAC, stellen diese auf ihren Webseiten oder in Broschüren dar und helfen so Menschen mit und ohne Behinderung bei der Planung von Ausflügen und Reisen.

Hier geht es zur Website von "Reisen für alle".