Erdwärmesonden

Erdwärmesonden stellen neben dem Einsatz von Grundwasserwärmepumpen eine weitere Möglichkeit der thermischen Nutzung dar. Während jedoch der Betrieb von Grundwasserwärmepumpen unmittelbar durch Energieentzug aus zu Tage gefördertem Grundwasser erfolgt, wird bei der Verwendung von Erdsonden die Wärme aus dem Erdreich über eine in Rohren zirkulierende Soleflüssigkeit aufgenommen und der Wärmepumpe zugeführt (geschlossenes System).


Verfügbarkeit
Über die Nutzungsmöglichkeiten der oberflächennahen Geothermie in unserer Region gibt Ihnen das Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (IOG) des Landesamtes für Umwelt die notwendigen Auskünfte.
Die Untergrundverhältnisse für den Landkreis Augsburg können Sie auch aus nachfolgender folgender Übersichtskarte Geothermie Nordschwaben entnehmen.


Verfahren
Erdsonden dringen so tief in den Boden ein, dass sie sich auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können. Für eine wirtschaftliche Nutzung müssen die Sonden in nahezu allen Fällen in eine grundwasserführende Bodenschicht (oberflächennahes Grundwasser) eingebracht werden, sodass hierfür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich ist.

Nach rechtlicher Prüfung des Antrags stellen wir Ihnen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb der Erdsondenanlage zu. Darin sind auch Auflagen zur Bauausführung, zum Betrieb der Anlage sowie gegebenenfalls weitere Nebenbestimmungen enthalten.
Nach Erstellung der Erdsonden ist außerdem eine Bauabnahme zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung durch einen privaten Sachverständigen erforderlich.


Notwendige Unterlagen
Die Erlaubnis kann beim Landratsamt Augsburg (Fachbereich Wasserrecht) unter Vorlage folgender Unterlagen beantragt werden: 

  • Übersichts- und Lageplan zur Bezeichnung des genauen Ortes der Erdsondenbohrung.
  • Eine Kurzbeschreibung der verwendeten Anlagen und Einrichtungen mit Angaben über die Eindringtiefe, Art der Abdichtung und der verwendeten Wärmeträgerflüssigkeiten. Als Hilfestellung kann hierzu auf Anlage 4 des Leitfadens Erdwärmesonden in Bayern zurückgegriffen werden.
  • Ein Gutachten eines privaten Sachverständigen für Wasserwirtschaft, der für den Bereich Thermische Nutzung (geschlossene Systeme) zugelassen sein muss. Im Gutachten ist durch den Sachverständigen zu bescheinigen, dass sich die Benutzung auf oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser beschränkt und die allgemein anerkannten Regeln für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erfüllt sind.

Ansprechperson siehe unten

oder wasserrecht@remove-this.LRA-a.bayern.de

Christine Laumer
Telefon:
(0821) 3102-2690
Fax:
(0821) 310-1690
Raum:
E 2.55
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