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Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, ist das Landratsamt Augsburg wegen einer Personalversammlung ab 13 Uhr geschlossen.

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Jagdreviere

Im Landkreis Augsburg gibt es insgesamt 210 Jagdreviere.
Diese unterteilen sich wie folgt:

  • Gemeinschaftsjagdreviere (GJR): 126
  • Eigenjagdreviere (EJR): 58
  • Staatsjagdreviere (StJR): 26

Ein GJR entsteht kraft Gesetzes, wenn die Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem EJR gehören, im Zusammenhang mindestens 250 Hektar betragen. Befriedete Bezirke (geschlossene Ortschaften, Wohngebäude) zählen bei der Berechnung der Mindestgröße von 250 Hektar nicht mit. Ein EJR entsteht ebenfalls kraft Gesetzes, wenn Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche, die im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen und im Zusammenhang mindestens 81,755 Hektar betragen. Staatsjagdreviere sind Eigenjagdreviere des Freistaates Bayern, die forstwirtschaftlich von den Bayerischen Staatsforsten verwaltet werden.

Es werden alle Jagdgenossenschaften im Landkreis Augsburg gebeten, das Jagdkataster und die Jagdrevierkarten auf dem neuesten Stand zu halten und der unteren Jagdbehörde den neuesten Jagdkataster und die neuesten Jagdrevierkarten zur Verfügung zu stellen.

Notwendige Unterlagen

  • Jagdkataster
  • Revierkarten

Margit Strohmaier
Telefon:
(0821) 3102-2256
Fax:
(0821) 3102-1256
Raum:
BC 315
E-Mail: